Ihr Vorteil durch Zertifizierung
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen* ist nur durch Fachbetriebe nach WHG erlaubt
* die in § 62 WHG und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) genannten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ihr Weg zum Zertifikat
Wir überprüfen, ob Sie die Anforderungen nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen.
Als Fachbetrieb nach WHG (Wasserfachbetrieb) können sich Unternehmen oder organisatorisch selbständige Teile von Betrieben zertifizieren lassen, die wassergefährdende Stoffe bzw. deren Anlagen einbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen und reinigen.
LAU-ANLAGEN | |
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HBV-ANLAGEN | |
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