Ihr Vorteil durch Zertifizierung

  • Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen* ist nur durch Fachbetriebe nach WHG erlaubt

* die in § 62 WHG und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) genannten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Ihr Weg zum Zertifikat

Wir überprüfen, ob Sie die Anforderungen nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen.

Als Fachbetrieb nach WHG (Wasserfachbetrieb) können sich Unternehmen oder organisatorisch selbständige Teile von Betrieben zertifizieren lassen, die wassergefährdende Stoffe bzw. deren Anlagen einbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen und reinigen.

LAU-ANLAGEN
  • verwerten
  • beseitigen
  • handeln oder
  • vermitteln
HBV-ANLAGEN
  • verwerten
  • beseitigen
  • handeln oder
  • vermitteln